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ein Portal von CAB TRANSFERS j.d.o.o.

Petra Hektorovic 23

20 2000 Dubrovnik / Kroatien

 

OIB 74160527941

Dubrovnik Urlaub

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Telefonisch: +385 (0) 98 174 6685 // von 8 bis 22 Uhr jeden Tag

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CAB TRANSFERS j.d.o.o.

1. Abschluss des Reisevertrages

 Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Anbieter CAB TRANSFERS j.d.o.o. (nachfolgend "CT" genannt) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch CT zustande. Die Annahme bedarf keiner bestimmten Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird CT dem Kunden die Reisebestätigung aushändigen.

                            

 2. Leistungen

 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Prospekt und aus den hierauf Bezugnehmenden Angaben in der Reisebestätigung. Die auf dieser Webseite enthaltenen Angaben sind für CT bindend. CT behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsschluss eine Änderung der Prospektangaben zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.

              

              

 3. Rücktritt durch den Kunden

 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei CT. Dem Kunden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er die Reise nicht an, so kann CT eine angemessene Entschädigung verlangen.

              

 3.1. Standard Gebühren bei Kündigung

 bis 30 Tage vor Reiseantritt               30%

ab 29. bis 15. Tag vor Reiseantritt               35%

ab 14. Tag vor Reiseantritt               50%

ab 7. Tag vor Reiseantritt                             85%

am Tag des Reiseantritts oder bei Nichtantritt der Reise             100%

             

 3.2. Ausnahmen von der Standard Regelung – Transfers und Ausflüge

bis 24 Stunden vor Reiseantritt               10%

24 bis 12 Stunden vor Reiseantritt               50%

ab 12 Stunden und am Tag des Reiseantritts  oder bei Nichtantritt der Reise            100%

 

 

 4. Rücktritt und Kündigung durch CT

 CT kann in folgenden Fällen vor Eintritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

 a) Ohne Einhaltung einer Frist - Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis;  er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.

 b) Bis zwei Wochen vor Reiseantritt - Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten. Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. In jedem Fall ist der Veranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzungen für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten.

 c) Bis vier Wochen vor Reiseantritt - Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Veranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die Reise bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Anbieters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Veranstalters keinen Gebrauch macht.

              

 5. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbar höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rücktrittsforderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.

              

 6. Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich den örtlichen Leistungsträgern oder CT unter den in 14a. angegebenen Kontaktdaten zur Kenntnis zu geben. Soweit eine Abhilfe möglich ist, wird diese erfolgen. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

              

 7. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften

7.1 Der Reisende ist für die Einhaltung der Pass-, Visa, Zoll-, Devisen und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

7.2  Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Buchung geändert werden sollten.

7.3  Sollten die Einreisevorschriften einzelner Länder vom Reisenden nicht eingehalten werden oder sollte ein Visum durch Verschulden des Reisenden nicht rechtzeitig erteilt werden, so dass der Reisende deshalb an der Reiseteilnahme verhindert ist, kann CT den Reisenden mit den entsprechenden Rücktrittsgebühren belasten.

7.4  Von den Konsulardienststellen erhobene Gebühren für die Bearbeitung der Visumanträge sind im Pauschalpreis nicht enthalten. CT steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige über bestehende Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten; Nachteile, die dem Reisenden aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, es sei denn, sie sind durch eine schuld hafte Nicht- oder Fehlinformation seitens CT bedingt.

7.5 CT haftet nicht die für rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, es sei denn, dass CT die Verzögerung zu vertreten hat.

              

8. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen des Anbieters gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltstort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz des Anbieters maßgebend.

              

Firmenname: CAB TRANSFERS j.d.o.o.                                                            Tel.   00385 (0) 20 456 017

Firmensitz: Petra Hektorovica 23, 20 000 Dubrovnik, Kroatien                   Fax.  00385 (0) 20 456 018

              

Direktor: Peggy Brailo                                                                                        Mail: info(at)croatiacabtransfers.com

Rechtsform: einfache GmbH                                                                                   

              

Registrierungsgericht: Staatliches Gericht in Dubrovnik                        Firmen Registrierungs- Nummer: 74160527941

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